Die Energiegesellschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR ), innerhalb des Kleingärtnervereins "Am Mühlenberg e.V.".
Gesellschafter sind automatisch alle Gartenpächter des o.g. Vereins..
Die Gesellschafter sind außerdem berechtigt, den gepachteten Garten an die Stromversorgung anzuschließen.
Über den Wasser- und Stromverbrauch wird eine, vom Gartenverein unabhängige (eigene Kontonummer), gesonderte Abrechnung erstellt.
Wasserentnahmestellen
Wichtige aktuelle Mitteilung !!!
In der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 15.3.2007 hat der Vorstand auf der Grundlage einer von der Stadt Hannover gemachten Auflage (Errichtung der nur gerade notwendigen Anzahl von Wasserzapfstellen, keine Gartenanschlüsse, keine Schraubanschlüsse oder Abzweigungen) für alle Mitglieder unseres Vereins verbindliche Regeln aufgestellt und bekannt gegeben:
An den zentralen Wasserentnahmestellen sind nur 2 Wasserhähne mit Rückflussverhinderer und 1 Wasserhahn für „Kaffeewasser“ zulässig. Andere feste Verbindungen sind grundsätzlich nicht zulässig. Zuwiderhandlungen stellen eine Sachbeschädigung fremden Eigentums dar und werden entsprechend geahndet.
Verlegungen durch Wasserschläuche oder feste Verlegungen in die Gärten werden toleriert, wenn
a) die Verbindung temporär mit einer Schlauchverbindung zwischen dem Wasserhahn mit Rückflussverhinderer in den Garten hergestellt wird und
b) der Pächter während der Wasserentnahme im Garten ist; wird kein Wasser entnommen, ist die temporäre Verbindung zu entfernen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf durch die Geschäftsführung während der bekannten Bürozeiten.