Der Treffpunkt zur Gemeinschaftsarbeit ist jeweils um 8:00 Uhr im Vereinshaus.
Gartengeräte wie z. B. Schaufel, Harke, Hacke und Karre sind mitzubringen. Gartenfreundinnen und Gartenfreunde, die zu spät oder ohne Handwerkszeug (Gartengeräte) erscheinen, werden zurückgewiesen. Die Gemeinschaftsarbeit muss dann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
Die Arbeitseinteilung erfolgt nach dem Treffpunkt um 8:00 Uhr.
Die Gemeinschaftsarbeit eines Gartenpächters (einer Garten-pächterin) kann nicht unter zwei oder mehreren Personen aufgeteilt werden. Auch ist es nicht zulässig, zu einem Termin mit zwei Personen zu erscheinen, um so den 2. Termin vorzuholen. Es ist aber möglich, eine volljährige Ersatzperson mit der Durchführung der Gemeinschaftsarbeit zu beauftragen, die sich zu Beginn der Gemeinschaftsarbeit beim diensthabenden Abschnittsleiter anzumelden hat.
In der Zeit von 10:15 Uhr bis 10:45 Uhr wird die Gemeinschaftsarbeit unterbrochen. Diese Pause ist aus versicherungstechnischen und organisatorischen Gründen (neue Arbeitseinteilung) im Vereinshaus zu verbringen.
Nach der Gemeinschaftsarbeit muss jeder Teilnehmer eigenhändig den Arbeitsschein unterschreiben (ab 13:00 Uhr im Vereinshaus).