Für den Garten ist vom Bezirksverband eine Rahmenversicherung/Grundversicherung abgeschlossen worden.

Ob diese für Sie ausreicht, muss im Einzelfall geprüft werden.

Für ein Beratungsgespräch steht Ihnen der           Versicherungsobmann des Vereins zur Verfügung.

 

 

Wolfgang Weschen

Handy 0176 70654345.



Sprechstunde im Vereinsbüro an jedem 1.  Donnerstag im Monat von
17  und  18 Uhr.

 

 

Wichtige Information zur Grund-/Zusatzgartenversicherung 


Reparatur nach Einbruch- oder Diebstahlschadens an der Laube

 

Die von der Versicherung zu tragenden Reparaturkosten sind in der jüngsten Vergangenheit erheblich gestiegen. Das führt nun dazu, dass die Beauftragung eines Handwerkers zur Behebung des Schadens nur noch nach vorheriger Freigabe durch den Kleingartenversicherungsdienst (angesiedelt im Versicherungsbüro beim Bezirksverband) erfolgen darf.

 

Die Versicherung behält sich vor, selbst einen Handwerker aus der dort vorhandenen Datei mit der Reparatur zu beauftragen.

 

Dieser arbeitet in der Regel in dem vorgegebenen Erstattungsrahmen, erstellt die erforderlichen Fotos nach vorheriger Freigabe durch den Versicherungsdienst für Kleingärtner.


Die Beauftragung dieser Maßnahmen ist bei der Schadenanzeige/-aufnahme anzuzeigen.