Die Gemeinschaftsarbeit wird organisiert und geleitet durch den 2. Vorsitzenden.

Ihn unterstützen die Abschnittsleiter, die vom Vorstand eingesetzt sind.
     

Sie handeln im Auftrag des Vorstandes. Ihren Weisungen ist Folge zu leisten.   

Die Gemeinschaftsarbeit beträgt 2 * 5 Stunden.

Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit werden pro Stunde 20,-- € berechnet.

Die Termine sind in den Schaukasten ausgehängt bzw. in der Homepage angezeigt.

Eine andere Aufforderung erfolgt nicht.

Können Pächter den ausgeschriebenen Termin nicht wahrnehmen, müssen sie mit

dem 2. Vorsitzenden im Voraus einen neuen Termin vereinbaren.

 

Die Gemeinschaftsarbeit  beginnt morgens um 8:00 Uhr im Vereinsheim. Dort werden die Pächter für  die Arbeit eingeteilt. Mitzubringen sing Harke, Hacke Schubkarre usw. Um 13:00 Uhr muss der Pächter seine Teilnahme durch Unterschrift im Vereinsheim bestätigen.  Ohne Unterschrift werden pro Tag 100,-- € in Rechnung gestellt. 

Laut Beschluss der Mitgliederversammlung können für Eckgärten usw. ab 2022 wieder Verträge über Pflegestücke abgeschlossen werden.

Die Pächter müssen dazu mit dem 2. Vorsitzenden den Vertrag aushandeln.  

 

Alle bisherigen Pflegevereinbarungen werden widerrufen.