Verhaltenshinweise bei Eintritt eines Schadenfalles

 

  1. Es wird zunächst verwiesen auf die allgemeinen Hinweise für die Bearbeitung eines Schadens, herausgegeben durch den VAV Versicherungsdienst für Kleingärtner, Stand 9/2019, die im Vereinsbüro ausliegen
  2. jeder / jede Pächter* in ist verpflichtet zur Abwendung und Minderung des Schadens.
  3. unverzügliche Meldung des Schadens an den Versicherungsobmann oder ein Vorsandsmitglied
  4. innerhalb von 5 Anzeige unter Vorlage einer bewerteten Schadenaufstellung bei der Polizei zu erstatten; das für den KGV Am Mühlenberg zuständige Polizeirevier ist das Kommissariat Ricklingen, Tel. (0511) 1093015
  5. Schadenanzeige fertigen/aufnehmen durch den Versicherungsobmann, der die Anzeige an das Versicherungsbüro beim BZV weiterleitet; die Schadenanzeige kann aber auch direkt im Versicherungsbüro ( www.versicherung@kleingaertner-hannover.de ) eingereicht werden. Für die Weiterleitung und Bearbeitung ist es notwendig mindestens 2 aussagekräftige Fotos beizufügen.