Wasserentnahmestellen

 

In der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 15.3.2007 hat der Vorstand auf der Grundlage einer von der Stadt Hannover gemachten Auflage (Errichtung der nur gerade notwendigen Anzahl von Wasserzapfstellen, keine Gartenanschlüsse, keine Schraubanschlüsse oder Abzweigungen) für alle Mitglieder unseres Vereins verbindliche Regeln aufgestellt und bekannt gegeben:

 

1. An den zentralen Wasserentnahmestellen sind nur 2 Wasserhähne

    mit Rückflussverhinderer und 1 Wasserhahn für „Kaffeewasser“  zulässig.

 

2. Andere feste Verbindungen sind grundsätzlich nicht zulässig. 

 

3. Zuwiderhandlungen stellen eine Sachbeschädigung fremden Eigentums dar und werden entsprechend geahndet.

 

4. Verlegungen durch Wasserschläuche oder feste Verlegungen in die Gärten werden   

     toleriert, wenn  die Verbindung temporär mit einer Schlauchverbindung zwischen dem 

     Wasserhahn mit Rückflussverhinderer in den Garten hergestellt wird und der Pächter

     während der Wasserentnahme im Garten ist; wird kein Wasser entnommen, ist die

     temporäre Verbindung zu entfernen.