Kompostplatzordnung (siehe neue Gartenverordnung Punkt 7 vom 22.04.1995)

Es dürfen folgende kompostierbare Gartenabfälle angeliefert und abgelagert werden:


I. Organische, pflanzliche Stoffe wie:

- Laub von gesunden Obstbäumen, Beeren- und Ziersträuchern
- Heckenschnitt von Buchenhecke
- Moos- und Rasenschnitt
- vertrocknete Blumenreste von 1-2 jährigen Blumen
- abgeschnittene Staudenblumen und deren Wurzeln
- sämtliche Gemüsearten wie Kraut von Bohnen, Kartoffeln, Möhren, Zwiebeln, Tomaten, alle Arten von Kohl, Salate, Kohlrabi-Strunken
- kompostierbares Unkraut (kein Giersch)
- Sägemehl, Hobelspäne, Kaffeesatz, Eierschale


Achtung !!!

Faules Obst, wie Äpfel, Birnen, Pflaumen, Beerenobst und Tomaten dürfen nicht gelagert werden (Fäulnißgährung, Gefahr der Rattenplage). Außerdem kranke Gehölze und Bäume (Krebs und Feuerbrand, Monilia), dürfen hier auch nicht gelagert werden.



Achtung !!!

Es ist untersagt, Sträucher von Rosen, Himbeeren, Brombeeren sowie aller Art stachlige Sträucher und Bäume zu lagern.
Nichtkompostierbarer Müll, Bauschutt, Gerümpel, chem. Pflanzenschutzmittel, Schad- und Giftstoffe (siehe Anordnungen der Stadt Hannover).
Dieses bringen Sie bitte zum Fuhramt Bornumer Straße.
Die Öffnungszeiten für den Kompostplatz und den Wertstoffhof entnehmen Sie bitte den Aushangkästen.

Der Vorstand

Stand 01. Januar 2008